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Petition Neubernricht

Online-Petition gegen das Bauvorhaben am Fürstenweg 11

Autor: Kevwagner

Bauvorhaben Neubernricht

Das Petitionsrecht

ist ein Grundrecht (Art. 17 GG, Art. 115 BV). Das Wort Petition kommt aus dem Lateinischen. Die deutsche Übersetzung Eingabe bedeutet Bitte und Beschwerde sowie Anregung. Petitionen werden im Bayerischen Landtag geprüft, wenn sie das Handeln bayerischer Behörden zum Gegenstand haben oder solcher Körperschaften des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Freistaates Bayern stehen (z.B. Gemeinden, Universitäten, Rundfunk). Dabei ist es unerheblich, ob die Behörden bayerische Gesetze oder Bundesgesetze vollziehen. Das Petitionsrecht ergänzt den Rechtsweg. Ein mögliches Ziel ist es daher, unabhängig vom Weg zu den Gerichten Lösungen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu finden.

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